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Allgemeine Geschäftsbedingungen

LastMile-Academy

Inhaber: Ahmed Yilmaz
Alte Ziegelei 16
30419 Hannover


E-Mail: info@lastmile-academy.de
Telefon: +49 170 8855556
 

Stand: 10. Oktober 2026
 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vertraglichen Geschäftsbeziehungen zwischen der LastMile-Academy, vertreten durch den Inhaber Ahmed Yilmaz, und ihren Kunden, Auftraggebern, Schulungsteilnehmern, Bewerbern sowie Geschäftspartnern, soweit sie wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden.

(2) Das Leistungsangebot richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen. Hierzu zählen insbesondere Logistikunternehmen, Transportunternehmen, Subunternehmer, Zustellfahrer, Bewerber, Personalunternehmen, Bildungseinrichtungen und weitere Geschäftspartner.

(3) Die LastMile-Academy erbringt eigene Dienstleistungen im Bereich Fahrerschulung, Einarbeitung, Onboarding, Beratung und Qualitätssicherung. Weitere Dienstleistungen werden, soweit ausdrücklich angegeben, ausschließlich als Vermittlungsleistungen erbracht.

(4) Individuelle schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(5) Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
 

§ 2 Leistungsangebot und Unternehmensstruktur

(1) Die LastMile-Academy ist ein unabhängiger Dienstleister und Vermittler im Bereich Logistik, Paketzustellung und Transportwesen.

(2) Zum Leistungsangebot gehören insbesondere:

  • Fahrerschulungen und praxisnahes Onboarding

  • Einarbeitung und Begleitung von Zustellfahrern

  • Qualitätsschulungen und Reklamationsprävention

  • Unterstützung bei der Optimierung von Zustellprozessen

  • Vermittlung geeigneter Bewerber und Arbeitskräfte

  • Vermittlung von Personal über externe Personaldienstleister

  • Vermittlung von Kurierfahrten, Expressfahrten und Sondertransporten

  • Vermittlung von Transportfahrzeugen, Kaufangeboten, Mietangeboten und Leasingmöglichkeiten

  • Beratung zur Selbstständigkeit im Logistikbereich

  • Informationsveranstaltungen und berufliche Orientierung

  • Vermittlung von Geschäftskontakten und Kooperationen

(3) Die LastMile-Academy beschäftigt nach ihrem gegenwärtigen Geschäftsmodell keine eigenen Zustellfahrer, Lagerarbeiter, Kurierfahrer oder sonstigen operativen Transportmitarbeiter.

(4) Die Vermittlung von Personal, Fahrzeugen und Transportdienstleistungen erfolgt über rechtlich selbstständige Drittunternehmen.

(5) Die LastMile-Academy ist grundsätzlich weder Arbeitgeber des vermittelten Personals noch ausführendes Transportunternehmen, Vermieter, Fahrzeugverkäufer oder Leasinggeber.

(6) Eine davon abweichende Vertragsstellung besteht nur, wenn diese im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wird oder sich zwingend aus den tatsächlichen Umständen und gesetzlichen Vorschriften ergibt.

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§ 3 Vertragsschluss und Anfragen

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Internetseite stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.

(2) Anfragen über Kontaktformulare, E-Mail, Telefon oder andere Kommunikationswege sind zunächst unverbindlich.

(3) Ein Vertrag kommt erst durch eine entsprechende Annahmeerklärung oder eine sonstige rechtlich wirksame Vereinbarung zustande.

(4) Leistungsumfang, Vergütung, Termine und besondere Anforderungen werden individuell vereinbart.

(5) Die LastMile-Academy ist berechtigt, Anfragen abzulehnen, sofern keine gesetzlichen oder bereits vertraglich begründeten Verpflichtungen entgegenstehen.

(6) Eine bestimmte Verfügbarkeit von Personal, Fahrzeugen, Transportkapazitäten oder Schulungsterminen wird ohne ausdrückliche Bestätigung nicht zugesichert.

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§ 4 Fahrerschulungen und Onboarding

(1) Die LastMile-Academy führt praxisorientierte Schulungen und Einarbeitungsmaßnahmen für Zustellfahrer und andere Beschäftigte im Logistikbereich durch.

(2) Ziel ist die Vermittlung praktischer Kenntnisse, die Verbesserung der Zustellqualität sowie die Vorbereitung auf betriebliche Abläufe.

(3) Die Schulungsinhalte können insbesondere folgende Themen umfassen:

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  • Umgang mit Scannern und Zustellsoftware

  • Zustellprozesse und Abliefernachweise

  • Kundenkommunikation und Auftreten

  • Beladung und Ladungssicherung

  • Reklamationsprävention

  • Umgang mit besonderen Sendungsarten

  • Betriebliche Sicherheitsanforderungen

  • Allgemeine Grundlagen zum Umgang mit Gefahrgutsendungen
     

(4) Die Schulungen ersetzen keine gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen, behördlichen Genehmigungen, Führerscheine, Gefahrgutschulungen, ADR Bescheinigungen oder sonstigen gesetzlich erforderlichen Nachweise.

(5) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich nicht um staatlich anerkannte oder behördlich zertifizierte Ausbildungsmaßnahmen.

(6) Die Teilnahme an einer Schulung begründet keine Garantie für eine erfolgreiche Beschäftigung, eine bestimmte Arbeitsleistung oder die dauerhafte Einhaltung aller vermittelten Inhalte.

(7) Die LastMile-Academy schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Schulungsleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder betrieblichen Erfolg.

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§ 5 Verantwortung der Fahrer und Arbeitgeber

(1) Jeder Fahrer ist verpflichtet, die für seine Tätigkeit geltenden gesetzlichen Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen, Verkehrsregeln und betrieblichen Arbeitsanweisungen einzuhalten.

(2) Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung konkreter Zustellaufträge liegt im jeweiligen Verantwortungsbereich des ausführenden Unternehmens und der handelnden Personen.

(3) Das jeweilige Beschäftigungsunternehmen bleibt für seine gesetzlichen Arbeitgeberpflichten verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere die Organisation des Arbeitsschutzes, erforderliche Unterweisungen, die Überprüfung der Fahrerlaubnis sowie die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel.

(4) Die Teilnahme an einer Schulung der LastMile-Academy führt nicht zur Übertragung dieser Arbeitgeberpflichten auf die LastMile-Academy.

(5) Verursacht ein Fahrer nach Abschluss einer Schulung einen Verkehrsunfall, eine Beschädigung, eine Fehlzustellung, einen Paketverlust oder einen sonstigen Schaden, entsteht allein aus der vorherigen Schulung keine Haftung der LastMile-Academy.

(6) Eine Haftung für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen der LastMile-Academy bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB bestehen.

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§ 6 Gefahrgut, besondere Sendungen und Zustellfehler

(1) Die LastMile-Academy kann allgemeine Kenntnisse über den Umgang mit besonderen Sendungen und Gefahrgut vermitteln.

(2) Diese Schulungen ersetzen keine gesetzlich vorgeschriebenen Gefahrgutqualifikationen, Unterweisungen oder sonstigen besonderen Befähigungsnachweise.

(3) Die Prüfung der Transportzulässigkeit, die ordnungsgemäße Kennzeichnung, Verpackung, Beförderung und Übergabe von Gefahrgut obliegt den jeweils gesetzlich verantwortlichen Beteiligten.

(4) Für eigenmächtige oder fehlerhafte Handlungen von Fahrern, insbesondere unzulässige Abstellungen, falsche Übergaben, Missachtung von Sicherheitsvorschriften oder fehlerhafte Gefahrgutbehandlungen, haftet die LastMile-Academy nicht allein aufgrund einer zuvor durchgeführten Schulung.

(5) Die LastMile-Academy übernimmt keine allgemeine Überwachungspflicht für das spätere Verhalten geschulter Fahrer.

(6) Die Haftung für eigene schuldhafte Schulungsfehler oder sonstige zurechenbare Pflichtverletzungen richtet sich nach § 15 dieser AGB.

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§ 7 Tourbegleitung und praktische Einarbeitung

(1) Bei einer vereinbarten Tourbegleitung unterstützt die LastMile-Academy die praktische Einarbeitung von Fahrern.

(2) Die Tourbegleitung begründet grundsätzlich kein Arbeitsverhältnis zwischen der LastMile-Academy und dem begleiteten Fahrer.

(3) Das ausführende Unternehmen bleibt für die betriebliche Organisation, die eingesetzten Fahrzeuge und die Einhaltung seiner gesetzlichen Pflichten verantwortlich.

(4) Die LastMile-Academy übernimmt keine dauerhafte Verantwortung für die selbstständige Durchführung späterer Zustelltouren.

(5) Die Verantwortung für die Verkehrssicherheit des eingesetzten Fahrzeugs und die ordnungsgemäße Durchführung des Transportauftrags verbleibt bei den jeweils gesetzlich verantwortlichen Personen und Unternehmen.

(6) Eigene gesetzliche Pflichten der LastMile-Academy während einer praktischen Einarbeitung bleiben unberührt.

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§ 8 Personalvermittlung

(1) Die LastMile-Academy unterstützt Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Bewerbern und Arbeitskräften.

(2) Die Personalvermittlung erfolgt grundsätzlich durch die Herstellung von Kontakten zwischen Bewerbern, Personalunternehmen und potenziellen Arbeitgebern.

(3) Die LastMile-Academy ist nicht Arbeitgeber der vermittelten Personen.

(4) Arbeitsverträge werden ausschließlich zwischen den jeweiligen Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern geschlossen.

(5) Die Entscheidung über Einstellung, Beschäftigung, Vergütung, Arbeitsbedingungen und Kündigung liegt beim jeweiligen Arbeitgeber.

(6) Die LastMile-Academy übernimmt keine Garantie für die persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Arbeitsleistung oder dauerhafte Beschäftigung vermittelter Bewerber.

(7) Soweit Eignungseinschätzungen oder Schulungen durchgeführt werden, stellen diese eine fachliche Einschätzung zum Zeitpunkt der Prüfung dar und keine verbindliche Garantie für das spätere Verhalten.

(8) Die Prüfung erforderlicher Arbeitserlaubnisse, Qualifikationen, Führerscheine und sonstiger Beschäftigungsvoraussetzungen obliegt dem jeweiligen Arbeitgeber, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(9) Gesetzliche Verantwortlichkeiten der LastMile-Academy als Vermittler bleiben unberührt.

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§ 9 Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern

(1) Die LastMile-Academy kann mit unabhängigen Personalvermittlern, Zeitarbeitsunternehmen und weiteren Personaldienstleistern zusammenarbeiten.

(2) Die beteiligten Unternehmen handeln grundsätzlich eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung.

(3) Die LastMile-Academy kann Kontakte herstellen, Personalbedarfe weiterleiten und geeignete Schulungsmaßnahmen anbieten.

(4) Die Bereitstellung und Überlassung von Arbeitnehmern erfolgt ausschließlich durch hierfür berechtigte Unternehmen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften.

(5) Die LastMile-Academy selbst erbringt nach ihrem gegenwärtigen Geschäftsmodell keine Arbeitnehmerüberlassung.

(6) Eine Vergütung für Vermittlungsleistungen kann durch gesonderte Provisionsvereinbarungen oder erfolgsabhängige Vereinbarungen mit den jeweiligen Geschäftspartnern geregelt werden.

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§ 10 Bewerber, Arbeitssuchende und öffentliche Einrichtungen

(1) Die LastMile-Academy kann Arbeitssuchende bei der beruflichen Orientierung, Vorbereitung und Vermittlung in Beschäftigung unterstützen.

(2) Ein Anspruch auf Vermittlung eines Arbeitsplatzes besteht nicht.

(3) Eine Zusammenarbeit mit Agenturen für Arbeit, Jobcentern oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen besteht nur, soweit sie tatsächlich und ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Aus der Darstellung entsprechender Leistungen auf der Internetseite ergibt sich keine behördliche Anerkennung, Förderung oder bestehende Kooperation.

(5) Förderungen, Bildungsgutscheine oder Aktivierungs und Vermittlungsgutscheine können nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und erforderlichen Zulassungen berücksichtigt werden.

(6) Etwaige Vermittlungsvergütungen gegenüber Arbeitssuchenden unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Die Vergütung wird, soweit zulässig, gesondert vereinbart.

(7) Die LastMile-Academy übernimmt keine Garantie für die Bewilligung öffentlicher Fördermittel oder die Entscheidung öffentlicher Stellen.

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§ 11 Vermittlung von Kurierfahrten und Sondertransporten

(1) Die LastMile-Academy vermittelt Anfragen für Kurierfahrten, Expresssendungen, Direktfahrten, Terminlieferungen und Sondertransporte an unabhängige Transportunternehmen.

(2) Die Durchführung der Transporte erfolgt durch die jeweils beauftragten Transportunternehmen.

(3) Die LastMile-Academy betreibt im Rahmen dieser Vermittlungsleistungen keinen eigenen Fuhrpark und beschäftigt keine eigenen Kurierfahrer.

(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird der Beförderungsvertrag unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem ausführenden Transportunternehmen geschlossen.

(5) Die ausführenden Transportunternehmen sind für die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Transportleistungen, die eingesetzten Fahrzeuge, erforderliche Genehmigungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verantwortlich.

(6) Angaben zu Abholzeiten, Lieferzeiten und Transportmöglichkeiten stehen bis zur verbindlichen Bestätigung unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit und Durchführbarkeit.

(7) Eine Abholung oder Zustellung am selben Tag wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich verbindlich vereinbart wurde.

(8) Für Transportverzögerungen, Beschädigungen, Verluste oder Fehlzustellungen des ausführenden Transportunternehmens haftet die LastMile-Academy nicht allein aufgrund ihrer Vermittlungstätigkeit.

(9) Gesetzliche Ansprüche wegen eigener Pflichtverletzungen der LastMile-Academy bleiben unberührt.

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§ 12 Vermittlung von Fahrzeugen

(1) Die LastMile-Academy kann Kontakte zwischen Interessenten und unabhängigen Fahrzeughändlern, Autohäusern, Vermietern, Leasinggesellschaften und Mobilitätsdienstleistern vermitteln.

(2) Die LastMile-Academy ist grundsätzlich nicht selbst Verkäufer, Vermieter oder Leasinggeber der vermittelten Fahrzeuge.

(3) Kaufverträge, Mietverträge und Leasingverträge werden zwischen den jeweiligen Vertragsparteien geschlossen.

(4) Die LastMile-Academy übernimmt keine eigenständige Garantie für Fahrzeugzustand, technische Eigenschaften, Liefertermine, Finanzierungszusagen oder die wirtschaftliche Eignung angebotener Fahrzeuge.

(5) Gesetzliche Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem jeweils verpflichteten Vertragspartner geltend zu machen.

(6) Für eigene fehlerhafte Angaben oder sonstige zurechenbare Pflichtverletzungen haftet die LastMile-Academy nach den gesetzlichen Vorschriften und § 15 dieser AGB.

(7) Für die erfolgreiche Vermittlung können gesondert vereinbarte Provisionen anfallen.

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§ 13 Beratung und Unterstützung bei der Selbstständigkeit

(1) Die LastMile-Academy bietet praxisorientierte Informationen und Beratungen für Personen an, die eine selbstständige Tätigkeit im Logistikbereich anstreben.

(2) Die Beratung kann wirtschaftliche, organisatorische und betriebliche Grundlagen umfassen.

(3) Die Beratung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, Steuerberatung oder sonstige erlaubnispflichtige Fachberatung.

(4) Die Gründung und Führung eines Unternehmens erfolgt auf eigene unternehmerische Verantwortung.

(5) Die LastMile-Academy übernimmt keine Garantie für Umsatz, Gewinn, Wirtschaftlichkeit, Auftragsvolumen oder den langfristigen Erfolg eines Unternehmens.

(6) Unternehmerische Entscheidungen werden eigenverantwortlich durch die jeweiligen Interessenten getroffen.

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§ 14 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Vergütungen für Schulungen, Beratungen, Onboarding und weitere eigene Dienstleistungen werden individuell vereinbart.

(2) Vermittlungsprovisionen und erfolgsabhängige Vergütungen werden in gesonderten Vereinbarungen mit den jeweiligen Vertragspartnern geregelt.

(3) Ein Provisionsanspruch entsteht nur nach Maßgabe der jeweiligen wirksamen Vereinbarung und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Gesetzliche Rechte bei nicht oder mangelhaft erbrachten Leistungen bleiben bestehen.

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§ 15 Haftung

(1) Die LastMile-Academy haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die LastMile-Academy für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der LastMile-Academy, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Eine Haftung für selbstständige Drittunternehmen besteht nicht allein deshalb, weil diese durch die LastMile-Academy vermittelt wurden.

(6) Für Schäden, die ausschließlich durch eigenverantwortliches Verhalten vermittelter Fahrer, Arbeitgeber, Transportunternehmen, Fahrzeuganbieter oder sonstiger unabhängiger Dritter verursacht werden, übernimmt die LastMile-Academy keine Haftung, soweit ihr keine eigene gesetzlich zurechenbare Pflichtverletzung zur Last fällt.

(7) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften sowie ausdrücklich übernommene Garantien bleiben unberührt.

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§ 16 Pflichten der Auftraggeber und Geschäftspartner

(1) Auftraggeber und Geschäftspartner sind verpflichtet, die für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend bereitzustellen.

(2) Unternehmen bleiben für die Einhaltung ihrer arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen, verkehrsrechtlichen, transportrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich.

(3) Erforderliche Genehmigungen, Versicherungen und Qualifikationen müssen von den jeweils verantwortlichen Unternehmen vorliegen.

(4) Bei Transportanfragen sind insbesondere Art, Gewicht, Maße, Inhalt und besondere Anforderungen der Sendung zutreffend anzugeben.

(5) Gefahrgut, verderbliche Waren, besonders wertvolle Gegenstände und andere genehmigungsbedürftige Sendungen müssen vor einer Beauftragung ausdrücklich angegeben werden.

(6) Die LastMile-Academy ist berechtigt, Anfragen bei unvollständigen Angaben oder erkennbaren rechtlichen Bedenken abzulehnen, soweit keine entgegenstehenden vertraglichen Verpflichtungen bestehen.

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§ 17 Termine, Absagen und Leistungshindernisse

(1) Vereinbarte Termine für Schulungen und Beratungen sind grundsätzlich verbindlich.

(2) Änderungen und Absagen erfolgen nach den jeweiligen individuellen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der LastMile-Academy, die eine Leistungserbringung verhindern, können Termine im gesetzlich zulässigen Umfang verschoben werden.

(4) Gesetzliche Rücktrittsrechte, Kündigungsrechte, Erstattungsansprüche und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.

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§ 18 Internetseite und digitale Kommunikation

(1) Die LastMile-Academy bemüht sich um die Richtigkeit und Aktualität der auf ihrer Internetseite veröffentlichten Informationen.

(2) Allgemeine Informationen auf der Internetseite stellen keine individuelle Rechtsberatung, Steuerberatung oder verbindliche Zusicherung eines bestimmten Erfolgs dar.

(3) Die LastMile-Academy übernimmt keine Garantie für eine jederzeit unterbrechungsfreie technische Verfügbarkeit der Internetseite, soweit eine solche nicht ausdrücklich geschuldet wird.

(4) Für die Inhalte externer Internetseiten sind grundsätzlich deren jeweilige Betreiber verantwortlich.

(5) Die Haftung für eigene rechtswidrige Inhalte, fehlerhafte Informationen oder sonstige gesetzlich zurechenbare Pflichtverletzungen bleibt unberührt.

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§ 19 Datenschutz und Bewerberdaten

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

(2) Bewerberdaten können, soweit eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht, zur Durchführung von Vermittlungsleistungen an potenzielle Arbeitgeber oder beteiligte Personaldienstleister übermittelt werden.

(3) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der LastMile-Academy.

(4) Die Rechte betroffener Personen nach der Datenschutz Grundverordnung bleiben uneingeschränkt bestehen.

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§ 20 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

(2) Die LastMile-Academy informiert Verbraucher vor einem entsprechenden Vertragsschluss gesondert über das bestehende Widerrufsrecht und stellt die gesetzlich erforderlichen Informationen zur Verfügung.

(3) Eine vorzeitige Ausführung von Dienstleistungen innerhalb der Widerrufsfrist erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.

(4) Die gesetzlichen Verbraucherrechte werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.

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§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Hannover Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon grundsätzlich unberührt.

(5) Änderungen und Ergänzungen einzelner Vertragsverhältnisse können individuell vereinbart werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt bestehen.

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